55794

Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Migräne beachten müssen

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Migräne kann bis zur Berufs­unfähigkeit führen. Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung schützt vor finanziellen Einbußen.
  • Ob der Abschluss einer Berufs­unfähig­keits­­versicherung mit Migräne möglich ist, hängt von der individuellen Risikoprüfung der Versicherer ab.
  • Eine anonyme Risikovoranfrage hilft, Ihre Chancen vorher ein­zuschätzen. Unsere Experten unterstützen Sie hierbei.
  • Auch den Leistungsfall bei Berufs­unfähigkeit wegen Migräne prüft die Versicherung genau.

Das erwartet Sie hier

Wann die Berufs­unfähigkeits­­versicherung bei Migräne zahlt und ob man trotz Migräne noch versicherbar ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Migräne als Ursache für Berufs­unfähigkeit
  2. BU trotz Migräne möglich?
  3. So bewerten BU Versicherer Migräne
  4. Zahlt BU Versicherer bei Migräne?

Migräne als Ursache für Berufs­unfähigkeit

Etwa 10 bis 15 Prozent der Erwachsenen weltweit leiden unter Migräne. Die Attacken umfassen weit mehr als nur Kopfschmerzen: Bei vielen Betroffenen gehen die Anfälle mit einer Aura einher, neuro­logischen Symptomen wie Lichtblitzen oder ein Flimmern vor den Augen. Gerüche verursachen Übelkeit, die Augenlider sind schwer, Geräusche und Licht verstärken die ohnehin schon schweren Kopfschmerzen.

Migräne schränkt nicht nur im Alltag ein, sondern beeinträchtigt auch die Arbeitsleistung. Die Schmerzklinik Kiel geht davon aus, dass pro Jahr rund 650.000 Arbeitstage aufgrund von Migräne­attacken verloren gehen. Häufig auf­tretende Migräne­anfälle können bis zur Berufs­unfähigkeit führen. Diese geht mit erheb­lichen finanziellen Einschnitten einher. Mit einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) können Beschäftige ihre Existenz absichern. Vor dem Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung steht jedoch eine ausführliche Risikoprüfung. Ob Migränepatienten ein Versicherungsschutz gewährt wird, hängt von der Schwere der Erkrankung und den Bedingungen der einzelnen Versicherer ab.

Millionen von Menschen leiden unter Migräne

lesen

Informationen der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) zufolge sind in Deutschland rund 3,7 Millionen Frauen und 2 Millionen Männer von Migräne betroffen. Am häufigsten tritt Migräne in der Alters­gruppe der 35- bis 45-jährigen auf. Die Hälfte der Betroffenen erleidet eine Attacke pro Monat. Bei jedem zehnten Migränepatienten sind es vier oder mehr Attacken (Quelle).

Berufs­unfähigkeitsver­siche­rung trotz Migräne möglich?

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung erlaubt es Ihnen, im Versicherungsfall Ihren Lebensstandard zu halten. Sollten Sie wegen der Migräne bestimm­ten Voraussetzungen nach nicht mehr arbeiten können, zahlt Ihnen der Versicherer eine Berufs­unfähigkeitsrente. Bevor Sie eine Versicherung abschließen können, führen die Versicherer jedoch eine ausführliche Risiko­prüfung durch. Ob Sie trotz Migräne eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen können, hängt unter anderem von der Schwere der Erkrankung ab.

Das fragt der Versicherer

Zu diesem Zweck müssen Sie im Antrag zahlreiche Gesundheitsfragen beantworten. Bezüglich der Migräne handelt es sich in der Regel um folgende:

„Bestehen oder bestanden in den letzten X Jahren* Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden des Gehirns (auch Migräne, Kopfschmerzen [mehr als 12-mal im Jahr oder länger als 48 Stunden], Demenz) oder der Nerven (auch Epilepsie, Lähmung, Multiple Sklerose)?“

Beantworten Sie diese Frage mit „Ja“, müssen Sie im Antrag weitere Angaben machen. Dazu gehören etwa Einzelheiten zur Diagnose, Medikation, Dauer der Behandlung sowie die behandelnden Ärzte.

*Der Betrachtungszeitraum variiert von Versicherer zu Versicherer. Üblich sind Zeiträume von 3, 5 oder 10 Jahre.

Wozu Gesundheitsfragen?

lesen

Anhand der Gesundheitsfragen möchten die Versicherer ihr Risiko bei Aufnahme des Antragstellers einschätzen. Die Risiko­überprüfung soll verhindern, dass die Versicherung aufgrund einer bestehenden oder sich anbahnenden Krankheit Leistungen zahlen muss. Treten regelmäßig schwere Migräneattacken auf, die ein- oder sogar mehrmals im Monat zu Arbeits­ausfällen führen, ist der Versicherung das Risiko eventuell zu hoch und sie lehnt die Aufnahme in die Berufs­unfähig­keits­ver­sicherung ab.

Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten

Die Angst vor einer Ablehnung der Berufs­unfähigkeits­versicherung ist groß. Dennoch sollten Sie sich nicht dazu verleiten lassen, eventuelle Vor­er­krankungen zu verschweigen. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen in jedem Fall ehrlich und geben Sie alle ärztlichen Behandlungen an. Stellt die Versicherung bei Eintritt des Leistungsfalls fest, dass Sie im Aufnahmeantrag falsche Angaben gemacht haben, kann sie die Auszahlung der Berufs­unfähigkeitsrente verweigern. Denn dann haben Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt.

Mehr zu Gesundheitsfragen in der BU

So bewerten Berufs­unfähigkeitsversiche­rer die Vorerkrankung Migräne

Auch mit Migräne bestehen Chancen auf die Aufnahme in eine Berufs­unfähigkeits­versicherung. Die Risikoprüfung der Versicherer erfolgt individuell. So kann es durchaus sein, dass ein Versicherer Migränepatienten ablehnt, während ein anderer Versicherte mit Migräne unter gewissen Einschränkungen aufnimmt. Wieder andere Versicherer schließen den Vertrag trotz bestehender Migräneerkrankung ohne Ein­schränkungen ab.

Grundsätzlich gilt: Eine leichte Migräne (meistens ohne Aura, teilweise aber auch mit Aura) wird häufig unter normalen Bedingungen an­genommen. Bei häufigen Migräneattacken oder einer schweren Migräne stellen Versicherer oftmals Rückfragen und holen sich genauere Angaben ein. Die Annahme von BU-Antragstellern mit Migräne ist jedoch wie bei vielen Vor­er­krankungen eine Einzelfallentscheidung.

Genaue Angaben und ärztliche Befunde

Im Verlauf der Risikoprüfung wird der Versicherer vermutlich genaue Angaben darüber wünschen, wie häufig Ihre Migräneattacken auftreten und wie schwer diese ausfallen. Machen Sie so genaue Angaben wie möglich und legen Sie Ihrem Antrag auch medizinische Befunde mit bei, wie etwa einen Bericht oder Prognose Ihres Arztes zur Ihrer Migräneerkrankung. Eine genaue und saubere Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie mit entsprechenden Belegen durch aktuelle ärztliche Stellung­nahmen hilft der Versicherung, sich ein genaues Bild über die Situation zu machen. Umso leichter kann sie einschätzen, ob und unter welchen Bedingungen eine Aufnahme in Frage kommt.

Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Risikozuschlag oder Leistungs­ausschluss

Liegen beim Abschluss der Berufs­unfähigkeits­versicherung Vor­erkrankungen wie eine Migräne vor, kann der Versicherungsvertrag unter Umständen nur mit gewissen Einschränkungen geschlossen werden. Werden Ihnen verschiedene Varianten angeboten (etwa von verschiedenen Versicherern), sollten Sie genau abwägen, welche Situation für Sie günstiger ist. Wenn Sie Hilfe dabei benötigen, betreut Sie auch gern einer unserer BU-Experten.

Mehr zur BU trotz Vorerkrankung

Risikozuschlag

lesen

Erhebt die Versicherung einen Risikozuschlag, zahlen Ver­sicherungs­nehmer höhere Beiträge. Tritt der Versicherungsfall ein, erhält er die volle vereinbarte Summe ausbezahlt.

Leistungsausschluss

lesen

Wird ein Leistungsausschluss vereinbart, erhalten die Versicherungsnehmer nur dann eine Berufs­unfähigkeitsrente, wenn die Berufs­unfähigkeit nicht auf seine Migräne zurückzuführen ist.

Anonyme Risikovoranfrage

Lehnt ein Versicherer Ihren Antrag auf Berufs­unfähigkeits­versicherung ab, wird dies in einer bundesweiten Datenbank gespeichert. Das kann den Abschluss eines Vertrages bei einer anderen Versicherungsgesellschaft beschweren. Bevor Sie selbst Anträge bei mehreren Versicherungen stellen, lassen Sie besser eine anonyme und unverbindliche Risikovoranfrage durch einen unserer unabhängigen Experten durchführen. Dabei wird ein Antrag auf Berufs­unfähigkeits­versicherung mit all Ihren Gesundheitsdaten, jedoch ohne Ihren Namen an mehrere Versicherer gesendet. Somit bekommen Sie eine erste Einschätzung, wie Ihre Chancen auf Versicherungsschutz auf dem BU-Markt mit Migräne sind.


So können wir Ihnen helfen

Gerade Menschen mit Vor­erkrankungen sollten sich beim Abschluss einer Be­rufs­unfähig­keits­­versicherung helfen lassen. Wir haben hauseigene Versicherungsfachleute, die sich auf die Berufs­unfähigkeits­versicherung spezialisiert haben. Seit mehreren Jahren beraten und betreuen sie die verschieden­sten Kunden. Nutzen Sie diese Erfahrung. Wir unterstützen Sie mit einer anonymen Risikovoranfrage.

Möchten Sie direkt einen Vergleich aktueller BU-Angebote, können wir Ihnen ebenfalls damit helfen. Kontaktieren Sie uns für eine ausführliche Beratung gern direkt oder fordern Sie einen auf Ihre Situation zugeschnittenen Tarifvergleich an. In einem Gespräch kann der BU-Experte mit Ihnen zusammen ermitteln, welche Anbieter und Tarife infrage kommen würden. Auch hilft er Ihnen mit dem Antrag und der Gesundheitsprüfung, damit Sie umfassend abgesichert sind – trotz Migräne.

Kostenfreier Tarifvergleich zur Berufs­unfähigkeits­­versicherung

Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Berufs­unfähigkeitsrente aufgrund von Migräne: Wann zahlt die Ver­sicherung?

Berufs­unfähigkeit besteht, wenn Sie Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit über einen Zeitraum von sechs Monaten oder länger zu mindestens 50 Prozent nicht mehr nachkommen können. Beantragen Sie eine Berufs­unfähigkeitsrente aufgrund von Migräne, wird Ihr Versicherer genau prüfen, ob ein Leistungsfall vorliegt. Denn so schwer Migräne­attacken auch sind, sie gehen wieder vorüber. Eine Berufs­unfähigkeit aufgrund von Migräne erfordert daher ausführliche ärztliche Stellungnahmen zum Grad der Berufs­unfähigkeit sowie zur Prognose. Dem Leistungsantrag sollten Sie daher alle nötigen Unterlagen direkt beifügen.


Abstrakte Verweisung ausschließen

Zu den möglichen Klauseln des Ver­sicherungs­vertrags gehören die konkrete und abstrakte Verweisung. Die konkrete Verweisung zählt zu den Standardklauseln und besagt, dass die Versicherung keine Be­rufs­unfähig­keits­rente zahlen muss, wenn der Versicherte freiwillig einer anderen Tätigkeit nachgeht.

Die abstrakte Verweisung sieht vor, dass Versicherungsnehmer zunächst auf eine andere berufliche Tätigkeit verwiesen werden. Eine Berufs­unfähigkeitsrente erhält der Versicherte erst, wenn er auch anderen beruflichen Tätigkeiten nicht mehr nachkommen kann. Beide Klauseln zur Verweisung sollten beim Vertrags­abschluss ausgeschlossen werden.


Weitere mögliche Ursachen für Berufs­unfähigkeit

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.

Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
Ihre Ansprechpartnerin
Erfahrungen & Bewertungen zu transparent-beraten.de GmbH