Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung und einem Bandscheibenvorfall beachten müssen

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Regel bewilligen Versicherer die Leistungen bei einem Band­scheiben­vorfall nur vorüber­gehend, da die Erkrankung als behandelbar gilt.
  • Wurde bereits einmal ein Band­scheiben­vorfall diagnostiziert, kann der Abschluss einer Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) schwierig werden.
  • Antragsteller müssen sich auf Risikozuschläge und Leis­tungs­aus­schlüsse für die BU einstellen.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie trotz einem Bandscheibenvorfall eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) abschließen und wie Sie Leistungen der BU bei einem Bandscheibenvorfall bekommen.

Inhalt dieser Seite
  1. Bandscheibenvorfall als Ursache für Berufs­unfähigkeit
  2. Zahlt BU bei Band­scheibenvorfall?
  3. BU trotz Band­scheibenvorfall?
  4. Anonyme Voranfrage bei Band­scheibenvorfall stellen

Bandscheibenvorfall: Häufige Ursache für Berufs­un­fähig­keit

Bei jedem fünften Betroffenen sind Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates der Grund für eine Berufs­unfähigkeit. Muskel- und Gelenk­er­kran­kungen stehen damit hinter psychischen Erkrankungen auf dem zweiten Platz der Ursachen für Berufs­unfähigkeit. Zu diesen Erkrankungen zählt auch der Bandscheibenvorfall.

Weitere Informationen zur Bandscheibe, Band­scheiben­vorfall und Band­scheiben­schäden

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Die Bandscheibe

Die Bandscheibe ist ein gallertartiger Kern, der zwischen den einzelnen Wirbeln sitzt. Die Kerne halten die Wirbelsäule beweglich und federn Stöße ab. Im Laufe der Zeit nutzen sich die Gallertkerne ab. Durch den natürlichen Alterungsprozess, aber auch durch starke Belastung, können die Kerne beschädigt werden. Sie rutschen aus ihrer Position und drücken auf den Rückennerv.

Bandscheibenvorfall und Operationen

Ein solcher Bandscheibenvorfall kann unbemerkt verlaufen, aber auch starke Schmerzen verursachen und sogar die Bewegungsfähigkeit der unteren Extremitäten beeinträchtigen. In einigen Fällen ist eine Operation unumgänglich. Ein starker Bandscheibenvorfall schränkt die Arbeitsfähigkeit ein, unter Umständen führt er bis zur Berufs­unfähigkeit. Die Anzahl der Rückenoperationen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Laut dem „Faktencheck Gesundheit“ der Bertelsmann Stiftung stiegt die Zahl von 425.000 OPs im Jahr 2007 auf 772.000 Eingriffe im Jahr 2015. Das entspricht einer Steigerung von 71 Prozent.

Bandscheibenschäden

In den Bedingungen der BU-Versicherer ist von Bandscheibenschäden und Band­scheiben­vorfall die Rede. Tatsächlich ist ein Bandscheibenvorfall nur eine Art von Bandscheibenschäden. Weiterhin kann es zur Bandscheibenvorwölbung oder zu einer Bandscheibendegeneration kommen.

Nicht nur körperlich Tätige sind betroffen

Einem hohen Risiko sind auch Personen ausgesetzt, die ihren Arbeitstag sitzend im Büro verbringen. Das lange Sitzen schwächt Gesäß-, Bein- und Bauchmuskulatur, die Rücken­musku­latur verkürzt sich. Dadurch wird die Wirbelsäule stärker beansprucht und nimmt leichter Schaden.

Das Risiko, wegen eines Band­scheiben­schadens arbeitsunfähig zu werden, ist also in nahezu allen Berufen gegeben. Die staatliche Er­werbs­minderungs­rente ist für alle Berufstätigen mit hohen Leistungshürden verbunden. Eine private Berufs­unfähig­keits­ver­sicherung zahlt schneller und mehr. Gut, wenn Sie sich rechtzeitig privat abgesichert haben.

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Wann zahlt die Be­ruf­sun­fähig­keits­versiche­rung bei einem Band­scheiben­vorfall?

Eine gute Berufs­unfähigkeits­versicherung ist unbedingt notwendig, um die Ein­kommens­einbußen im Fall einer Berufs­un­fähig­keit auszugleichen. Grundsätzlich leistet die Berufs­unfähigkeits­versicherung, wenn Sie Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu weniger als 50 Prozent für mind. 6 Monate lang nach­kommen können.

Wann ist man berufsunfähig?

Antrag auf Berufs­unfähigkeitsrente wird genau geprüft

Beantragen Sie Berufs­unfähigkeitsrente aufgrund eines Bandscheibenvorfalls, wird die Versicherung Ihren Fall sehr genau prüfen. Die Sachbearbeiter kontrollieren dabei zunächst, ob Sie die Ge­sund­heits­fragen bei Vertragsabschluss korrekt beantwortet haben. Stellt der Versicherer fest, dass zur Zeit der Antragstellung bereits ein Bandscheibenvorfall bestand und Sie diesen verschwiegen haben, kann er die Auszahlung der Berufs­unfähigkeitsrente verweigern.

Prüfungsverfahren durch Berufs­unfähigkeits­versicherer dauert lang

In der Regel müssen Sie mehrere medizinische Untersuchungen durchführen lassen, um eine Berufs­unfähigkeit aufgrund eines Band­scheiben­vorfalls nachzuweisen. Das Prüfungsverfahren im Leistungsfall nimmt dadurch viel Zeit in Anspruch. Dem Analysehaus Franke & Bornberg zufolge brauchen Versicherer im Durchschnitt 5 bis 6 Monate bis zur Regulierung eines Leistungsfalls. Etwas schneller geht es, wenn Sie Ihren Leistungsantrag so komplett wie möglich zum Versicherer schicken und eventuelle Rückfragen zeitnah beantworten. Fügen Sie also alle Befunde und Nachweise zur BU-Diagnose unbedingt bei.


Nur vorübergehende Zahlung der Berufs­unfähigkeitsrente wahrscheinlich

Gibt der Versicherer Ihrem Leistungsantrag statt, wird er die Berufs­unfähigkeitsrente bei Bandscheibenvorfall häufig nur vorübergehend bewilligen. Ver­siche­rungen gehen nämlich davon aus, dass ein Bandscheibenvorfall be­handel­bar ist und die Berufs­unfähigkeit daher nicht dauerhaft bestehen bleibt. Im Regelfall werden weitere medizinische Untersuchungen notwendig, um die Dauer der Berufs­unfähigkeit einzuschätzen.

Berufs­unfähigkeitsver­siche­rung trotz be­stehen­dem Band­scheiben­vorfall?

Waren Sie bereits wegen eines Bandscheibenvorfalls in Behandlung, kann dies beim Abschluss einer Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung zu Problemen führen. Vor dem Vertragsabschluss müssen Sie ausführliche Gesundheitsfragen beantworten. Dabei sind alle Erkrankungen innerhalb der letzten Jahre anzugeben. Einen Band­scheiben­vorfall müssen Sie hier unbedingt aufführen.

Selbst ein bereits ausgeheiltes Rückenleiden kann der Versicherer als zu großes Risiko für einen Versicherungsabschluss ansehen und den BU-Antrag ablehnen. In vielen Fällen besteht aber trotz vorangegangenem Bandscheibenvorfall die Möglichkeit, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen. Der Versicherer wird dann allerdings zumeist einen Risikozuschlag erheben oder einen Leistungs­ausschluss vereinbaren.

Bekommt man eine BU trotz Rückenschmerzen?

Das fragen Versicherer in den Gesundheitsfragen

„Bestehen oder bestanden in den letzten X Jahren* Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden des Rückens oder Nackens (auch Wirbelsäulen-, Band­scheiben­schaden, Rückenschmerzen [mehr als 2-mal im Jahr oder länger als 48 Stunden], Schleudertrauma, Ischias, Cervicobrachialgie)?“

Beantworten Sie diese Frage mit „Ja“, müssen Sie in der Regel einen zusätzlichen Fragebogen zu Wirbelsäulen­erkrankungen ausfüllen oder nähere Angaben im Antrag machen. Diese beziehen sich dann meist auf Dauer und Behandlung der Erkrankung.

*Der Betrachtungszeitraum variiert von Versicherer zu Versicherer. Üblich sind Zeiträume von 3, 5 oder 10 Jahre.

Versicherung mit Risikozuschlag

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Ein Risikozuschlag ist ein Aufschlag auf die Versicherungsprämie. Die Versicherten zahlen einen höheren Beitrag und beteiligen sich damit am Risiko des Versicherers. Die Prämie kann durch den Risikozuschlag deutlich teurer werden. Daher muss individuell geprüft werden, ob sich ein Vertrag mit Risikozuschlag lohnt.

Versicherung mit Leistungsausschluss

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Als Alternative zum Risikozuschlag vereinbaren manche Versicherer einen Leistungsausschluss. Im Falle eines Bandscheibenvorfalls werden zumeist alle Rückenleiden ausgeschlossen. Geben Sie in der Gesundheitsprüfung also an, einmal einen Bandscheibenvorfall erlitten zu haben, schließt der Versicherer häufig „Wirbelsäulenschäden einschließlich eintretender Folgen“ aus. Werden Sie aufgrund eines Rückenleidens berufs­unfähig, haben Sie entsprechend keinen Anspruch auf Leistungen Ihres Versicherers.

Ein Leistungsausschluss stellt also einen großen Nachteil für den Ver­sicherungs­nehmer dar. Der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung kann sich jedoch trotz Leistungsausschluss lohnen, da alle anderen Ursachen für Berufs­unfähigkeit dennoch versichert sind.

Keine Falschangaben bei den Gesundheitsfragen

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Auch wenn bei Vor­erkrankungen eine Ablehnung droht, sollten Sie die Ge­sund­heits­fragen beim Antrag auf BU stets ehrlich, nach bestem Wissen und Gewissen beantworten. Falsche oder unvollständige Angaben fallen dem Versicherer spätestens auf, wenn ein Leistungsfall eintritt und er Ihre Unterlagen prüft. Dann kann er die Zahlung der Berufs­unfähigkeitsrente mit Hinweis auf die Falschangaben verweigern.

Ein Bandscheibenvorfall muss auch dann angegeben werden, wenn er bereits ausgeheilt ist. Das gilt insbesondere, wenn er im erforderlichen Angabezeitraum aufgetreten ist, also innerhalb der letzten 5 oder 10 Jahre.

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Be­ruf­sun­fähig­keits­versiche­rung trotz Band­scheiben­vorfall: Anonyme Risiko­voranfrage stellen

Bei bestehender Vorerkrankung wie einem Bandscheibenvorfall empfiehlt es sich, eine anonyme Risikovoranfrage stellen zu lassen. Dabei erhalten die Versicherer zwar Ihre Gesund­heits­daten, nicht jedoch Ihren Namen oder Ihre Anschrift. Als Ergebnis erhalten Sie eine Liste mit Versicherern, die Ihnen trotz Vorerkrankung bzw. Bandscheibenvorfall eine Be­ruf­sun­fähig­keits­versiche­rung anbieten und zu welchen Bedingungen. So können Sie die Konditionen vergleichen und einen Auf­nahme­antrag bei den Versicherern mit der höchsten Annahmewahrscheinlichkeit stellen.


Mit Experten-Beratung zur optimalen Berufs­unfähigkeits­versicherung

Möchten Sie dies in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich gern an uns. Wir haben hauseigene BU-Experten, die eine solche anonyme Voranfrage für Sie stellen können. Im Beitrag zur „Risiko­voranfrage in der BU“ ist Schritt für Schritt erklärt, wie das Ganze bei uns abläuft.

Sie können uns auch direkt kontaktieren oder unser kostenfreies Formular nutzen.

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Die häufigsten Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung und Bandscheibenvorfall

Kann man durch einen Bandscheibenvorfall berufsunfähig werden?

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Ja, kann man. Nicht nur schwer körperlich Tätige, sondern auch Personen, die ihre Arbeit überwiegend sitzend verbringen, sind vom Risiko Bandscheibenvorfall getroffen. Bei jedem 5. Betroffenen führt ein Bandscheibenvorfall zur Berufs­unfähigkeit.

Welche Versicherung zahlt bei einem Bandscheibenvorfall?

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Kann man aufgrund eines Bandscheibenvorfalls nicht mehr arbeiten, müssen die Einkommensbußen kompensiert werden. Hier zahlt entweder die private Berufs­unfähigkeits­versicherung (wenn man diese vor dem Bandscheibenvorfall abgeschlossen und alle Bedingungen erfüllt sind), die Unfall­versicherung (wenn der Unfallanteil am Bandscheibenvorfall mind. 50 Prozent beträgt) oder der Staat mit der gesetzlichen Erwerbsminderungs­rente. Für Letztere gelten jedoch unter Umständen sehr hohe Hürden.

Weitere mögliche Ursachen für Berufs­unfähigkeit

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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